Am 25.05.2018 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung der (seit 2016) europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
Mit dieser Verordnung soll der Schutz der persönlichen Daten und das ‚Recht auf Vergessen‘ verstärkt werden.
Betroffen sind hiervon nicht nur Firmen, die die Verwaltung Ihrer Kundendaten oftmals neu koordinieren müssen, auch Kleinunternehmer, die z.B. einen Webshop betreiben müssen die Verwaltung ihrer Daten auf zukünftige Rechtssicherheit prüfen und Ihre Datenschutzerklärungen anpassen. Die Kunden müssen nun aktiv der Speicherung der Daten zustimmen, diese Zustimmung muss archiviert werden, dazu muss in aller Regel die Website angepasst werden.
Leider hat der deutsche Gesetzgeber es in den letzten 2 Jahren unterlassen Regeln oder Richtlinien zur Umsetzung der DSGVO zu erarbeiten. Selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte ist lediglich davon überzeugt, dass die bisherigen deutschen Datenschutzregeln zum großen Teil konform mit der neuen DSGVO sind.
Wie die Umsetzung der Verordnung z.B. bei Vereinen, oder bei der Veröffentlichung von Bildern, die auf Veranstaltungen gemacht wurden und auf denen Personen zu erkennen sind konnte bisher nicht beantwortet werden,
hier wurden bisher von der Regierungsseite nur Vermutungen geäußert.
Sind Sie von den Änderungen betroffen, so können Sie uns gerne ansprechen.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein Konzept um ihre Website oder Ihr Vereinsprogramm DSGVO-konform zu machen.